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Dienstag, 10. Juli 2007

Jö und Grüezi und nüdlüch hinzu

Habe ich Ihnen mal verraten, dass ich als Schweizer oder als Luxemburger auf diese Welt zurückkehren möchte, sollte mir eine Wiedergeburt auf Erden gegönnt werden? (Ich höre schon, wie meine Schweizer und luxemburgischen Leser zu stöhnen anfangen, während sie denken: So was Dröges will er sich antun! Guts Nächtli!).

Übers Lëtzebuergesche habe ich vor, ein anderes Mal zu schreiben. Heute möchte ich mich ein bisschen mit dem Schwyzerdütsch befassen – vor allem deshalb, weil ich gestern in meinem “Wörterbuch Schweizerdeutsch-Deutsch“ (Haffmanns Verlag bei Zweitausendeins) geschmökert habe. Untertitel des Büchleins: "Einleitung zur Überwindung von Kommunikationsspannen“.

Haben Sie jemals im Traum einen Ihnen bisher unbekannten Raum in Ihrer Wohnung bzw. in Ihrem Haus entdeckt? Man freut sich riesig, weil in unmittelbarer Nähe neue Welten auftauchen. So kommt mir auch das Schwyzerdütsch vor: Mein "Sprachhaus“ wird ihm zu Dank immer größer. Nüdlüch!

Nehmen Sie zum Beispiel das Wort "Gurtentrageobligatorium“. So heißt die "Anschnallpflicht“ in der Schweiz. Das hochdeutsche Äquivalent klingt geradezu fade daneben. Nüdlüch!

Oder "Heugümper“ für "Heuschrecke“, "Hüchlerbäse“ für "Blumenstrauß“. Das sind Wörter mit Charakter. Noch schöner ist "Iikchlämmts“ für ein "belegtes Brot“. Die Etymologie dieses Wortes ist mir allerdings völlig rätselhaft. Da komme ich auf kein grünes Zwigli. Auch "Güsel“, d.h., "Abfall“, wirft in dieser Hinsicht Rätsel auf.

Doch, von allen schweizerischen Vokabeln, die ich im obengenannten Wörterbüchlein entdeckt habe, halte ich "jö“ für das schleierhafteste. Das Büchlein listet drei Bedeutungen für "jö“. Ich zitiere:

1.) "nüdlüch!“
2.) "Ausdruck der Anteilnahme angesichts erlittener Unbill, die im Bewusstsein der ja längst glücklich verlaufenen Begebenheit jedoch nur allzubereitwillig mit einem milden Lächeln begleitet wird.“
3.) "Ausdruck des Erstaunens im Sinne von ‚'ach was!’ oder 'was du nicht sagst!’“

Alles klar? Mir jedenfalls nicht. Die zweite Definition bereitet mir, wenn ich ehrlich bin, die allergrößten Schwierigkeiten, vielleicht deshalb, weil ich nicht ganz sicher bin, ob ich sie wirklich verstehe. Ist mit "Ausdruck der Anteilnahme…usw.“ etwas wie "gute Miene zu schlechtem Spiel“ gemeint?

Lässt sich "jö“ vielleicht mit "tja“ übersetzen? "Drückt eine zögernde Haltung, Nachdenklichkeit, Bedenken, auch Verlegenhzeit od. Resignation aus,“ sagt der Duden über "tja“.

Wahrscheinlich muss ich warten, bis mir ein(e) Schweizer(in) diesen "Blaascht“ ("Unsinn“) entwirrt.

Nüdlüch!

P.S. Falls "nüdlüch“ nicht "niedlich“ bedeutet, habe ich keine Ahnung, was es sonst sein soll. "Nüdlüch“ wird im oben genannten Büchlein nämlich nirgends erklärt. Gar nicht nüdlüch, so denke ich mir. Das ist als Kritik zu verstehen.
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