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Redakteur Wolfgang Goede
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Interessanter Einwand. Ich habe das Schloss auch immer...
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... danke Hajo, gute Punkte! Ich hatte dabei hauptsächlich...
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Zitat aus dem ersten...
Zitat aus dem ersten Absatz: "Wenn das Thema vorher...
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Open Science (alt)
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Wissenschaftlich bestätigt?
Benjamin Libet war in den 1980er der erste der Experimente zum Thema Willensfreiheit durchgeführt hat und eben die 0,5s Verzögerung entdeckt hat. Doch Libet gibt dem Gehirn ein Vetorecht, sodass man eine unbewusste Handlung noch bewusst abbrechen kann.
Diese Tests zur Willensfreiheit basieren auf kurzfristige Entscheidungen, aber entschließe ich kurzfristig ein Verbrechen zu begehen? In den meisten Fällen wird eine Gewalttat länger geplant und fällt meiner Meinung nach in das Vetorecht und somit in eine bewusste Entscheidung.
Meine Frage ist, ob die Nichtwillensfreiheit bei länger Andauernden Entscheidung überhaupt schon wissenschaftlich bestätigt worden ist?
Andernfalls kann man sich bei Verbrechern nicht auf das nichtvorhandensein des freien Willen ausreden, oder?