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open-science - 24. Mai, 18:45

Schutz der Gesellschaft oder riskante Gnade

Leserbrief zu Ihrem Artikel „Wie frei ist denn Ihr Wille?“
in P.M. 6/2007, Seite 16.

Sie stellen die Frage: „Ist das Schuldprinzip im Strafrecht noch gerechtfertigt?“ zur Diskussion.
Ich denke, dass man nicht ohne weiteres diese Frage mit Ja oder Nein beantworten kann. Ein Grund ist, dass der Begriff Schuld in unserer Sprache mit unterschiedlicher Bedeutung benutzt wird. Sie beziehen sich nach meinem Verständnis (ich bin kein Jurist) auf eine von Betroffenen anerkannte Straftat. Abgesehen von der Bandbreite der gesetzlich möglichen Auslegung, was eine Straftat ist und was nicht, kommt der Frage des Verstehens, des Einsehens und der Akzeptanz der Tat, die ein Täter begangen hat, eine wichtige Bedeutung zu.

Nach meinem Eindruck verstecken sich noch zu viel Anteile von Rache-Gedanken in den heutigen Gesetzen und auch dem Strafvollzug. Bei Gesprächen mit anderen Menschen höre ich bei schweren Straftaten doch noch sehr oft solche Formulierungen, wie „Dem würde ich es aber mal heimzahlen“, „Der gehört genauso gequält, wie er es gemacht hat“ oder „Bei so einem gehört die Rübe runter“. Da spricht das blanke Rachegefühl aus den Worten. Rache ist aber ein niederer und verwerflicher Trieb des Menschen.

Wer eine schlimme Straftat begangen hat, womöglich noch vorsätzlich, bei dem stimmt doch irgendetwas im Denkvorgang nicht. Der ist für mich in erster Linie krank. Und was machen wir üblicherweise mit Kranken? Wir versuchen sie zu heilen. Also sollten wir dies auch vermehrt mit „kranken“ Straffälligen tun.
Das heißt natürlich nicht, dass man Gefängnisse gegen Krankenhäuser austauschen könnte. Nein. Zunächst muss die Gesellschaft ja gegen Straftäter und eventuelle Wiederholungstäter geschützt werden. Genauso, wie wir es mit einem TBC-Kranken machen: Er wird isoliert zum Schutz der Gesellschaft und dann therapiert.

Die Frage wie es dann nach der Therapie weiter geht, ist beim TBC-Kranken leicht zu beantworten: REHA und Wiedereintritt in die Gesellschaft, weil die Frage: Gesund oder krank ? relativ sicher beantwortet werden kann.

Beim Straftäter ist die Frage ungleich schwerer zu beantworten. Hier sollten größte Sorgfalt und Vorsicht für die Gesellschaft die Leitmotive sein. Den aktuellen Fall von Herrn Klar haben wir sicher alle noch in guter Erinnerung.

Wenn das Risiko für die Gesellschaft zu groß ist, sollte nach meiner Auffassung übrigens „lebenslänglich“ auch lebenslänglich bedeuten, wobei ich nichts gegen eine menschenwürdige Behandlung der Gefängnisinsassen habe. Aber Schutz der Gesellschaft geht für mich vor riskanter Gnade.

Dr. Werner Kurze, Wiesenstr.17, 67141 Neuhofen, am 16. Mai 2007
werner.kurze@tele2.de

Elvira Schröder - 28. Mai, 19:23

Willenlose Wille

Lieber Herr Kurze, ich bin absolut Ihrer Meinung, was den lezten Satz betrifft. Seit Jahren sehe ich Treume, die sich am nächsten Tag erfüllen. Zuerst habe ich sie nicht ernst genommen und als zufällig. Zum Beispiel, wenn man Sorgen hat, ist es zu erwarten etwas unangenähmes zu treumen. Dann habe ich kleine Lächerlichkeiten gesehen, für die ich absolut keinen Grund hatte sie zu träumen. Es war so absurd! Ich habe angefangen meine Träume den Anderen zu erzehlen und Diejenige waren überrascht, als alles in Erfüllung ging.
Ich bin heute überzeug, dass wir nicht alles frei entscheiden können (oder sogar fast garnichts), da sogar nach dem ich von einem Traum "gewarnt worden bin" konnte ich die Vorgänge an nächstem Tag nicht ändern.
Kann ich ein Tag in Zukunft sehen? Nein, da ich das Ganze nicht konrolieren kann. Es is mehr wie ein Fenster, der ab und zu mal sich öffnet.
Ich glaube, dass die Swerstverbrecher gar nicht anders können, als ihre Tat umzusetzen. Nur deswegen müssen sie von der Gesellschaft abgeschirmt werden, mit oder ohne Therapie.

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